Ehrenamtliche
Bundesfreiwillige (Bufdis)
Langzeitarbeitslose

Sie können unser Sozialkaufhaus unterstützen!

Sie sind herzlich willkommen bei uns – Wenn Sie Freude daran haben, mit Menschen zu arbeiten, in einem warmherzigen und lebendigen Team mitzuwirken und etwas Sinnvolles zu tun – dann passen Sie hervorragend zu uns!

Ob als Bufdi, als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in oder wenn Sie nach langer Arbeitslosigkeit wieder richtig durchstarten möchten: Wir freuen uns sehr auf Sie – wir suchen genau solche Menschen mit Herz ❤️ und Charakter! 

Gutes tun und dazulernen: Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich alle Menschen engagieren, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben – unabhängig vom Alter.

Sie helfen anderen Menschen und gewinnen dabei selbst wertvolle Erfahrungen für Ihr eigenes Leben.

Der BFD wird in der Regel als Vollzeitdienst geleistet. In vielen Fällen ist – je nach persönlicher Situation und Einsatzstelle – auch Teilzeit möglich. Während des BFD sind alle Freiwilligen automatisch in der gesetzlichen Renten‑, Unfall‑, Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung versichert.

Für Menschen unter 27 Jahren: Der BFD ist eine tolle Chance, die Zeit bis zur Ausbildung oder zum Studium sinnvoll zu nutzen. Sie probieren sich in der Arbeitswelt aus und zeigen soziales Engagement. Das macht sich besonders gut im Lebenslauf und stärkt Ihre Persönlichkeit.

Für Menschen über 27 Jahren: Auch wenn Sie schon viel Berufserfahrung haben oder bereits in Rente sind, ist der BFD ideal. Sie können Ihr Wissen an andere weitergeben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Viele nutzen den BFD auch zur beruflichen Neuorientierung.

Die Freiwilligen erhalten für den BFD als freiwilliges Engagement ein angemessenes Taschengeld. Derzeit gilt für das Taschengeld die Höchstgrenze von 676 Euro monatlich (8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung/Stand Januar 2026).

Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Es können auch zusätzlich Geld- oder entsprechende Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Mobilitätszuschläge gewährt werden.

Das Taschengeld im BFD gilt rechtlich als Einkommen.
Es kann deshalb auf folgende Leistungen angerechnet werden:

– Bürgergeld (SGB II)
– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Dabei gibt es besondere Freibeträge für Freiwilligendienste, also Anteile des Taschengeldes, die nicht oder nur teilweise angerechnet werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Jobcenter oder der zuständigen Behörde über die genauen Auswirkungen auf Ihre individuellen Leistungen.

Unsere ehrenamtlichen Teammitglieder sind eine der tragenden Säulen – ohne ihr Engagement wäre unsere Arbeit nicht möglich.

Um der steigenden Nachfrage hilfebedürftiger Menschen auch weiterhin entsprechen zu können, sind wir immer auf der Suche nach weiteren Teammitgliedern, die sich ehrenamtlich bei uns engagieren möchten. 

Dabei bestimmen Sie selbst das Arbeitskontingent, das Sie bei uns einbringen möchten. Wir machen fast alles möglich. 

Außerdem erhalten Sie einen Ehrenamtsvertrag sowie eine Ehrenamtspauschale (80 € pro Monat – Stand: Januar 2026) für Ihre Tätigkeit.

Mehr als nur ein Kaufhaus: Wir schaffen Chancen!

Bei uns treffen die unterschiedlichsten Menschen aufeinander – und es funktioniert wunderbar! Jeder bringt seinen eigenen Charakter mit, und genau das macht unser Team so besonders und stark.

Viele, die „eigentlich nur mal so“ bei uns angefangen haben, sind heute fest angestellt und strahlen vor neuem Lebensmut. Wir haben schon so vielen Menschen gezeigt: Hier gibt es wieder eine echte Chance!

Damit wirklich jeder sein Bestes geben kann, erstellen wir für jede/n ein ganz persönliches Profil und passen die Aufgaben genau auf die jeweilige Person an. So fühlt sich Arbeit wieder gut und sinnvoll an.

In unseren Sozialkaufhäusern stehen die Menschen im Mittelpunkt. Wir helfen Langzeitarbeitslosen dabei, wieder erfolgreich im Beruf Fuß zu fassen.